Kündigung erhalten?
Dann ist es wichtig, dass Sie schnell und richtig reagieren!
Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns unter unserer Hotline mit der Rufnummer:
0211 – 96166
Oder buchen Sie direkt über unser Online Buchungssystem einen Termin zur Beratung in unserem Büro in Düsseldorf. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Button:
Alternativ rufen wir Sie auch gerne zurück oder nehmen Kontakt mit Ihnen per E-Mail auf. Wenn Sie dieses Vorgehensweise wünschen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und klicken Sie dann auf Absenden.
Rückrufbitte / Kontaktaufnahme:
Wichtig!
Jede Kündigung sollte grundsätzlich kritisch hinterfragt und von einem Rechtsanwalt überprüft werden. In vielen Fällen ist die Kündigung unwirksam und Sie haben Anspruch auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses – oder auf eine Abfindung. Gehen Sie gegen eine rechtswidrige Kündigung nicht vor, riskieren Sie zudem eine Sperre für den Bezug von Arbeitslosengeld. Im schlimmsten Fall werden Ihnen bis zu drei Monate ALG Leistungen gestrichen!
ABER ACHTUNG: Im Arbeitsrecht gilt bei einer Kündigung die so genannte Drei-Wochen-Frist. Gehen Sie nicht innerhalb dieser Frist gegen die Kündigung vor, gilt diese als rechtskräftig und Sie können nichts mehr gegen die Kündigung unternehmen.
Wir prüfen für Sie, ob es Sinn macht, Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung einzureichen. Natürlich vollkommen transparent, insbesondere informieren wir Sie auch umfassend über die Kosten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, rechnen wir gerne über diese ab.
Bevor wir die Klage erheben, werden wir die Kündigung sowohl auf formelle als auch auf materielle (inhaltliche) Fehler prüfen. Oftmals kann eine Kündigung schon aufgrund von einfachen Fehlern angegriffen werden, beispielsweise weil diese nicht in Schriftform erfolgte oder von einer Person unterzeichnet wurde, die überhaupt nicht dazu berechtigt war. Ist ein Betriebsrat vorhanden, so muss dieser in die Kündigungsentscheidung mit einbezogen werden. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so kann eine Kündigung erst dann erfolgen, wenn eine Erlaubnis des Integrationsamtes vorliegt. Diese und weitere Punkte werden wir mit Ihnen durchsprechen.
Als interdisziplinäre Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern haben wir zudem auch immer den steuerrechtlichen Aspekt im Blick und versuchen eine Lösung zu finden, die finanziell für Sie am interessantesten ist.
Zu einem Termin bei uns bringen Sie bitte – soweit möglich – immer folgende Dokumente mit:
- Kündigungsschreiben
- Kopie des Arbeitsvertrages
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen