Arbeitsrecht Handbuch
Mit unserem Arbeitsrecht Handbuch möchten wir unseren Mandanten Informationen zu immer wiederkehrenden Problemen anbieten. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein solches Handbuch nur einen Überblick darstellt, aber keine Beratung durch einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt darstellen kann. Bitte wählen Sie weiter unten den Bereich aus, über den Sie sich weiter informieren möchten.
Informationen für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer hält unser Arbeitsrecht-Handbuch diverse Informationen zu immer wiederkehrenden Fragen bereit. Wir haben versucht, hier einige Dauerbrenner für Sie in verständlicher Form zusammen zu fassen.
Dabei handelt es sich insbesondere auch um die Dauerbrenner: Wie verhalte ich mich richtig nach einer Kündigung? Welche Note hat mein Arbeitszeugnis und was bedeuten die Formulierungen konkret? Wann darf ich Urlaub nehmen und wieviel Urlaub steht mir überhaupt zu? Was kann ich gegen eine Abmahnung unternehmen?
Informationen für Arbeitgeber
Die Qualität und das Wissen der Mitarbeiter sind wichtige Ressourcen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Als Arbeitgeber steht die Gewinnung und längerfristige Bindung von qualifizierten Mitarbeitern folglich im Mittelpunkt der betrieblichen Personalpolitik.
Die Personalplanung ist jedoch auch mit schwierigen Aufgaben versehen, die gemeistert werden müssen. Dazu zählt insbesondere die Kündigung von Mitarbeitern, Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat oder auch das ständige Thema Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Informationen für Betriebsräte
Über den Betriebsrat ist es den Arbeitnehmern möglich, an betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken und die eigenen Interessen in die Fortentwicklung des Unternehmens einzubringen. So hat der Betriebsrat beispielsweise bei der Kündigung von Mitarbeitern das Recht, auf die Entscheidung des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Wird der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, ist eine ausgesprochene Kündigung nichtig und unwirksam.
Informationen zum Datenschutz
Die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit sind auch im Arbeitsverhältnis von großer Relevanz. Der Arbeitgeber hat bei der Speicherung von personenbezogenen Daten grundsätzlich den Beschäftigungsdatenschutz zu wahren. Grundsätzlich darf der Umgang mit personenbezogenen Daten zu keine unzulässigen Beeinträchtigung führen. Tatsächlich gibt es aber auch diverse Einzelfragen, die immer wieder Probleme im Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber aufwerfen.