Informationen zum Datenschutz

 

Die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit sind auch im Arbeitsverhältnis von großer Relevanz. Der Arbeitgeber hat bei der Speicherung von personenbezogenen Daten grundsätzlich den Beschäftigungsdatenschutz zu wahren. Grundsätzlich darf der Umgang mit personenbezogenen Daten zu keine unzulässigen Beeinträchtigung führen. Tatsächlich gibt es aber auch diverse Einzelfragen, die immer wieder Probleme im Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber aufwerfen.

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