KÜNDIGUNG ERHALTEN?

Wenn Sie gekündigt wurden, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Die Zeit drängt, nach nur drei Wochen gilt die Kündigung per Gesetz als rechtmäßig.

WAS MACHEN WIR?

Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts mit hoher Expertise. Bitte informieren Sie sich über die von uns angebotenen Dienstleistungen.

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Rechtsanwalt Wagner hat mich im Januar gegen mein altes Unternehmen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vertreten. Ich bin mit dem erreichten Ergebnis sehr zufrieden und würde ihn jeder Zeit weiter empfehlen.

Es gibt noch Anwälte, die menschlich UND fachlich überzeugen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Schnell und effektiv, vor allem aber sachlich und konsequent. Jederzeit wieder. Wird weiterempfohlen.

Herr Hartsieker hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und ich konnte ihn jederzeit anrufen wenn ich Fragen hätte. Ich kann ihn nur weiter empfehlen.

Herr Wagner hat mich zu jeder Zeit mit einem offenen Ohr empfangen und mich zu 100% in meinem Fall unterstützt. Ich hatte nie das Gefühl alleine zu sein. Er hat in meinem Fall, das beste für mich raus geholt und dafür bin ich sehr dankbar. Wer einen Anwalt sucht, der sollte sich unbedingt an Herr Wagner wenden.

Ich bin aufgrund einiger Probleme und Tücken in meinem Arbeitsvertrag zur Herrn Hartsieker gekommen und dieser konnte mir zum Glück sehr weiterhelfen. Alles hat sich geklärt und ich muss mir keine Gedanken mehr machen. Ich kann Ihn nur weiterempfehlen.

Rechtsanwalt Wagner berät und seit Jahren als Datenschutzbeauftragter und im Arbeitsrecht. Er ist jeder Zeit für unsere Mitarbeiter ansprechbar und findet immer pragmatische Lösungen. Zudem hat im Rahmen einer Umstrukturierung zuletzt diverse Arbeitsprozesse geführt, mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden.

Mein Arbeitszeugnis hatte einige bedenkliche Passagen. RA Hartsieker hat mit dem ehem. AG telefoniert und erreicht, dass es kurzfristig geändert wurde und der Schlusssatz nicht mehr zu Spekulationen einlädt.
Termin innerhalb von zwei Arbeitstagen, Kosten gem. Anwaltsgebührenordnung angemessen.